Zuverlässiger Rechtsschutz im Arbeitsverhältnis

Im Arbeitsrecht hängt vieles vom Einhalten strenger gesetzlicher Fristen ab. Entsprechend zügig sollten Sie mit uns einen Termin vereinbaren, wenn Sie eine Abmahnung durch den Arbeitgeber erhalten haben oder Ihr Arbeitsverhältnis sogar gekündigt wurde. Ab diesem Punkt haben Sie keine Alternative zur Konfrontation. Denn ganz unabhängig davon, ob es Ihnen um eine Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses, eine möglichst hohe Abfindung oder um ein Arbeitszeugnis geht, wird Ihr bisheriger Arbeitgeber nur dann reagieren, wenn er entsprechenden rechtlichen Druck verspürt. Diesen werden wir im Falle eines Falles gemeinsam mit Ihnen ausüben.

Gleiches gilt, wenn Sie als Arbeitgeber Probleme mit Angestellten haben. Denn gerade dann kommt es für die Wirksamkeit einer Abmahnung oder Kündigung in entscheidender Weise darauf an, dass keine rechtlichen Fehler passieren. Hier helfen wir Ihnen, dass Ihre Schriftstücke den gesetzlichen Anforderungen Genüge tun und vertreten Sie nötigenfalls auch vor dem Arbeitsgericht. Auch bei der Regelung von Abfindungen sind wir Ihnen gerne behilflich. Gleiches gilt, wenn Ihr bisheriger Angestellter ein Arbeitszeugnis haben möchte. Hier helfen wir Ihnen bei der Formulierung, so dass es nachträglich zu keinen rechtlichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Notengebung bzw. des genauen Wortlauts kommt.